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   AG Dortmund, 23.05.2019 - 514 C 29/19   

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https://dejure.org/2019,15242
AG Dortmund, 23.05.2019 - 514 C 29/19 (https://dejure.org/2019,15242)
AG Dortmund, Entscheidung vom 23.05.2019 - 514 C 29/19 (https://dejure.org/2019,15242)
AG Dortmund, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 514 C 29/19 (https://dejure.org/2019,15242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Eintritt der Fälligkeit des Hausgeldes; Erfüllung des Hausgeldzahlungsanspruchs durch Barzahlung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Treuhandkonto statt WEG-Konto - Darf Wohnungseigentümer Hausgelder zurückbehalten?, §§ 27 WEG; 273 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hausgeld: Wann ist es fällig und kann es bar bezahlt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    WEG: Fälligkeit des Hausgelds und Zurückbehaltungsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fälligkeit des Haushaltsgeldes

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hausgeld: Wann ist es fällig und kann es bar bezahlt werden? (IMR 2020, 1020)

Papierfundstellen

  • ZWE 2019, 423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Saarbrücken, 04.05.2018 - 5 S 44/17

    Fälligkeit des Hausgeldanspruchs gegen einen Wohnungseigentümer:

    Auszug aus AG Dortmund, 23.05.2019 - 514 C 29/19
    Nach anderer Auffassung bestehe ein Zurückbehaltungsrecht nicht, jedoch sei der Wohnungseigentümer mangels Fälligkeit der Hausgeldforderung zur Leistungsverweigerung berechtigt (LG Saarbrücken, Urt. v. 4.5.2018 - 5 S 44/17, NZM 2018, 518, welches zutreffend ein Zurückbehaltungsrecht schon deswegen verneint, da dieses nach § 274 BGB eine Zug um Zug-Verurteilung und nicht eine Klageabweisung nach sich ziehen muss).
  • LG Hamburg, 28.01.2015 - 318 S 118/14

    Wohnungseigentumsverfahren: Wirksame Vertretung der Gemeinschaft durch den

    Auszug aus AG Dortmund, 23.05.2019 - 514 C 29/19
    Teilweise wird zudem angenommen, dass dem Wohnungseigentümer ausnahmsweise ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Verpflichtung zur Wohngeldvorauszahlung zustehen kann, wenn der Verwalter die Gelder nicht auf einem Konto der Wohnungseigentümergemeinschaft verwaltet, sondern einem auf seinen eigenen Namen geführten offenen Treuhandkonto (LG Hamburg Urt. v. 28.1.2015 - 318 S 118/14, ZWE 2016, 38, 40; Becker aaO Rdnr. 91).
  • LG Frankfurt/Main, 20.09.2017 - 13 S 9/15

    WEG - fristlose Kündigung des Verwaltervertrages

    Auszug aus AG Dortmund, 23.05.2019 - 514 C 29/19
    Ein Verstoß hiergegen ist - jedenfalls bei Hinzutreten weiterer gewichtiger Umstände - geeignet, die Abberufung des Verwalters bzw. die Kündigung seines Dienstvertrags zu rechtfertigen (LG Frankfurt a. M., Urt. v. 20.9.2017 - 2-13 S 9/15 NZM 2018, 825, 827 mwN).
  • AG Hamburg-St. Georg, 25.02.2022 - 980a C 29/21

    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für die Genehmigung der

    Es ist aus Rechtsgründen schon fraglich, ob einem Wohnungseigentümer wegen des vorrangigen Interesses der Gemeinschaft an der Sicherung ihrer Liquidität überhaupt ein Zurückbehaltungsrecht zusteht, wenn das Wohngeldkonto nicht als Eigenkonto des Verbandes, sondern - wie hier behauptet - als sog. offenes Treuhandkonto der Verwaltung geführt wird (dagegen AG Dortmund, ZWE 2019, 423; Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl. 2021, § 28, Rn. 307; Bartholome, a.a.O., Rn. 202; Drasdo, ZMR 2021, 98, 100; dafür LG Saarbrücken, ZWE 2018, 275; LG Hamburg, ZWE 2016, 38).
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